Kreistag ADK
Der Kreistag, Hauptorgan und Vertretung der Einwohner des Kreises, wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung des Landkreises gewählt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
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